ASF Seminar ist behördlich angeordnet und entspricht den folgenden Maßnahmen
ASF (“die Nachschulung”) ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird. Das Aufbauseminar wird von unserer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt.
ASF Seminar besteht aus fünf Teilen:
- 4x theoretische Seminare von jeweils 135 Minuten;
- 30 Minuten Fahrprobe mit dem Moderator;
- Die Teilnahme an allen ASF Sitzungen ist Pflicht;
- Keine Prüfung ist erforderlich;
Warum musst du an dem ASF-Seminar teilnehmen?
- Deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre;
- Bei einer weiteren Auffälligkeit wird eine kostenpflichtige letzte Verwarnung ausgesprochen;
- Erneutes Auffallen führt zum Führerscheinentzug;
- Nach dem ASF Seminar kann man an einem Fahreignungsseminar FES teilnehmen um einen Punkt abzubauen;
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss. Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.