
Führerschein-Klasse B196
Filiale WittenauSeit dem 31.12.2019 haben Besitzer der Klasse B die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 ausschließlich in Deutschland zu fahren.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Voraussetzungen
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte:
- 1. seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen;
- 2. das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
- 3. eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
Mindestalter:
-
25 jahre
Sonstiges:
-
Theorie: mind. 4 x Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
-
Praxis: mind. 5 x Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Theorie:
-
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
PREISLISTE (€):
Art der Fahrstunde | Dauer (Min.) | Preis € |
---|---|---|
Übungsstunde | 90 | 90,00 |
Zusätzlich anfallende Kosten: | Preis | |
---|---|---|
Fahrschule Grundbetrag | 105,00 |